Eine englische Ltd ist die in Großbritannien am häufigsten vertretene Rechtsform. Aber auch in der Bundesrepublik Deutschland ist die Unternehmensgründung der Ltd möglich – auf Basis der europaweiten Niederlassungsfreiheit, welche in einigen Entscheidungen des EuGH verifiziert wurde. In der Zwischenzeit haben jetzt viele deutsche Unternehmer von dieser Gelegenheit, der Unternehmensgründung einer Englischen Ltd, Anwendung gemacht.
Die Ursachen hierfür liegen auf der Hand: Der geringe Aufwand, welcher im Zusammenhang der Unternehmensgründung der Limited anfällt, gleichermaßen das geringe Stammkapital ebenso wie die enorme Zahl an Gründungsberatern, welche sich auf die Angelegenheit “Limited gründen” vorbereitet haben, die erforderlichen Fachkenntnisse aufweisen und des Weiteren die Gründer zumeist auch nach der Unternehmensgründung der Englischen Limited begleiten.
Zahlreiche Unternehmensgründer identifizieren die Unternehmensgründung der Limited als praktikable und kostengünstige Variante zur Gründung einer GmbH an. Dennoch sollte ein Jeder keineswegs voreilig in Begeisterung verfallen. Die Unternehmensgründung der Limited ist darüber hinaus mit mehreren negativen Seiten behaftet. Für den Fall, dass Sie etwa die Gründung einer Ltd vorhaben, deren Schwerpunkt in der Bundesrepublik liegen wird, sollten Sie sowohl die Bilanz in Deutschland, als ebenso einen Jahresabschluss in England einreichen. Gründung einer Limited – Ja oder Nein? Bevor Sie jene Frage beantworten, sollten Sie sich an diesem Punkt detailliert zu allen Facetten des Themas “Gründung einer Ltd” informieren. Grundsätzlich könnte man trotzdem feststellen, dass die Gründung einer Englischen Ltd eine echte Option zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung darstellt.